Für die Reife- und Diplomprüfung 2022 gelten folgende Rahmenbedingungen:
Prüfungskandidat/innen dürfen den Prüfungsort nur betreten, wenn sie einen der folgenden Nachweise erbringen:
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negatives Testergebnis eines von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten und in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Antigentests, der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
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negatives Testergebnis eines Antigentests einer befugten Stelle, bei dem der Zeitpunkt der Probenentnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
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negatives Testergebnis eines von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten und in der Schule unter Aufsicht durchgeführten PCR-Tests, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
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negatives Testergebnis eines PCR-Tests einer befugten Stelle, bei dem der Zeitpunkt der Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
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Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden.
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Es wird empfohlen, dass Lehrer/innen und Prüfungskandidat/inn/en nach Möglichkeit bereits am Vortag der jeweiligen Prüfungen eine Testung vornehmen (in der Schule oder extern).
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Aktuell gibt es keine Maskentragepflicht, aber auch kein Maskentrageverbot.
Rahmenbedingungen der Klausuren und mündlichen Prüfungen
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Die Anzahl der Themenbereiche der mündlichen Prüfungsgebiete wird eingeschränkt.
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Die Dauer der Klausurarbeit wird um 60 Minuten verlängert.
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Ersatzprüfungstermine sind vorgesehen. Befindet sich ein/e Prüfungskandidat/in zur Zeit der Klausur in behördlich angeordneter Quarantäne, „verliert“ er/sie dadurch keinen Prüfungsantritt.
Link zur Homepage des Ministeriums: Informationen zur Zentralmatura im Haupttermin 2022