
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevorraussetzungen für die Höhere Abteilung
absolvierte Schulform | Vorraussetzung |
AHS-Unterstufe | keine Aufnahmsprüfung |
Hauptschule/Neue Mittelschule ohne Leistungsstufen |
keine Aufnahmsprüfung bei Sehr gut und Gut; ab Befriedigend ist eine Aufnahmsprüfung notwendig |
Hauptschule 1. Leistungsgruppe | keine Aufnahmsprüfung |
Hauptschule 2. Leistungsgruppe | keine Aufnahmsprüfung bei Sehr gut und Gut; ab Befriedigend* ist eine Aufnahmsprüfung notwendig |
Hauptschule 3. Leistungsgruppe | Aufnahmsprüfung notwendig |
Neue Mittelschule “vertiefend” | keine Aufnahmsprüfung notwendig |
Neue Mittelschule “grundlegend” | keine Aufnahmsprüfung bei Sehr Gut und Gut; ab Befriedigens ist eine Aufnahmsprüfung notwendig. |
Aufnahmevorraussetzungen für Kolleg/Aufbaulehrgang* Befriedigend mit Klausel nach § 68 SchOG
für Kolleg | für Aufbaulehrgang |
Reifeprüfung (AHS/BHS) oder | Facheinschlägige Fachschule oder |
Berufsreifeprüfung oder | Nicht Facheinschlägige Fachschule mit Aufnahmsprüfung oder |
Studienberechtigungsprüfung | Lehrabschluss mit Aufnahmeprüfung |