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Entfall der Maskenpflicht in Bewegung und Sport.
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Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen – in der Sekundarstufe 2: FFP2-Maske
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Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
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Die Risikostufe 3 bleibt weiterhin verordnet.
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Der Präsenzunterricht nach Stundenplan bleibt aufrecht.
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Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
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Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
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Über Klassenschließungen entscheidet die Gesundheitsbehörde bzw. die Bildungsdirektion.
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Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests können, der Situation am Standort angepasst, stattfinden.
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Ich ersuche die oftmals veröffentlichten Hygieneregeln strikt einzuhalten (Abstände, Nies- und Hustetikette, …).
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Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schülerinnen und Schüler bleibt aufrecht.
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Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.
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Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (für fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.
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Alle Schüler/innen werden zwei Mal pro Woche PCR getestet.
Erlass_Schulbetrieb_ab_07_Februar.pdf