Information zur Ausbildung an der HTL Mödling
- Höhere Abteilung
- Fachschule
- Kolleg
- Übergangsstufe
Fachgebiete | Höhere Abteilungen | Fachschulen | Kolleg/Aufbaulehrgang |
---|---|---|---|
Baubranche | |||
Elektro-, | |||
Metall - Maschinen | |||
Holztechnik Tischlerei und Innenarchitektur |
|
|
Höhere Abteilungen
Ausbildungsdauer
5-jährige Ingenieurausbildung mit Reife- und Diplomprüfung
Pflichtpraktikum von mindestens 8 Wochen vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang
Berechtigungen
Die an einer höheren Abteilung erworbenen Berechtigungen gelten im gesamten EU-Raum
Studienberechtigung (national und international)
Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs/Aufbaulehrgängen
EU-weite Anerkennung als Diplomausbildung
Nach dreijähriger facheinschlägiger Praxis Standesbezeichnung "Ingenieur"
Sofortiger Berufseintritt möglich
Zugang zur Meisterprüfung
Zugang zu verschiedenen freien und gebundenen Gewerben und Handwerken lt. Gewerbeordnung
Entfall der Unternehmerprüfung
Fachschulen
Ausbildungsdauer
4 Schuljahre
Pflichtpraktikum von mindestens vier Wochen Praktikum vor dem Eintritt in die 4.Klasse
Berechtigungen
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist gleichwertig mit facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen und erleichtert den Zugang zu MeisterprüfungenBerechtigt zum Besuch eines Aufbaulehrgangs/Kollegs, das mit der Reife- und Diplomprüfung abschließt
Kollegs/Aufbaulehrgänge
Eine Ausbildungsmöglichkeit für Reife- und Diplomprüfungen (Kolleg) und Fachschüler (Aufbaulehrgang).
Ausbildungsdauer
4 Semester mit Reife- und Diplomprüfung
Pflichtpraktikum 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit (4 Wochen aus der Fachschule werden anerkannt)
Berechtigungen
Studienberechtigung (national und international)
Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kolleg/Aufbaulehrgang
Nach dreijähriger facheinschlägiger Praxis Standesbezeichnung "Ingenieur"
Sofortiger Berufseintritt möglich
Entfall der Unternehmerprüfung
Der HTL Absolvent in der EU
Durch die EU-Kommission wurden mit den Richtlinien 1989 und 1992 drei Niveaus für berufliche Befähigungsnachweise definiert:
Prüfungszeugnisse als Nachweis einer beruflichen Ausbildung an einer Sekundarschule (Richtlinie 92)
Diplome, die eine mindestens einjährige postsekundäre berufliche Ausbildung anschließen. (Richtlinie 92)
Diplome, die eine mindestens dreijährige postsekundäre Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule nachweisen. (Richtlinie 89)
In einem eingehenden Prüfungsverfahren hat die EU das hohe Niveau sowie die große Akzeptanz der HTL-Ausbildung am Arbeitsmarkt anerkannt und die HTL in den Anhang D der EU-Richtlinie 92 als besonders strukturierten Ausbildungsgang aufgenommen.
Im Anhang D sind jene besonders strukturierten Ausbildungsgänge angeführt, deren Absolventen nach zweijähriger Berufserfahrung auf Grund ihrer Ausbildung befähigt sind komplexe fach- und berufsspezifische Arbeiten selbständig und mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung auszuführen.
Obwohl also die HTL nur als Sekundarschule gilt, wird das Reifeprüfungszeugnis einer österreichischen HTL europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92 als Diplom anerkannt.
Diese Regelung bringt sowohl für die Absolventen der HTL als auch für deren Arbeitgeber wesentliche Vorteile:
Bei Exportaufträgen oder öffentlichen Aufträgen wird oft die Angabe der Qualifikation der Mitarbeiter gefordert, der HTL-Absolvent gilt somit als hochqualifizierter Diplom-arbeiter.
Will ein HTL - Absolvent in einem Mitgliedsland der EU einen Beruf ausüben für den dieser Staat ein Hochschuldiplom fordert, so steht dieser Beruf dem HTL-Absolventen offen. Dieser Staat kann allerdings die Ablegung einer fachbezogenen Prüfung oder den Besuch eines maximal dreijährigen Anpassungslehrganges verlangen.
Übergangsstufe
Besuch einer Übergangsstufe ab dem 2. Semester möglich
Vor drei Jahren wurde mit großem Erfolg eine Übergangsklasse ab dem zweiten Semester mit verstärktem Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik und naturwissenschaftlichen Gegenständen eingeführt. Diese kann von allen Schülern, die nach dem ersten Semester noch große Probleme mit den Anforderungen des Lehrplanes haben, besucht werden. Nach der erfolgreichen Absolvierung dieser Übergangsklasse können diese Schüler nochmals die erste Klasse besuchen.
Dieses Projekt ist ein Sonderprojekt der EU und wird vom Europäischen Sozialfond ESF gefördert. „Es ist eine sehr gute Sache und der Erfolg gibt uns recht“ freut sich Initiator Abteilungsvorstand DI Günther Hörlesberger.
Auf dem Foto: Klassenvorständin Mag. Gudrun Giefing vor dem Klassenraum der 1AO Klasse
I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände Wochenstunden
1. Religion 2
2. Deutsch 6
3. Englisch 6
4. Geschichte und Geographie 2
5. Bewegung und Sport 2
6. Mathematik 6
7. Naturwissenschaftliche Grundlagen 2
8. Persönlichkeitsbildung 2
9. Alternativer Pflichtgegenstandsbereich
Fachpraxis 3
Gesamtwochenstundenzahl 31