Aufnahmevoraussetzungen
Es gelten die Bestimmungen über die Aufnahme in die Fachschule.
Abschluss
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Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist gleichwertig mit facheinschlägigen Lehrabschlussprüfungen und erleichtert den Zugang zu Meisterprüfungen
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Dauer: 4 Schuljahre
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Pflichtpraktikum: vier Wochen Praktikum vor dem Eintritt in die 4.Klasse sind Pflicht
Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss
Qualifikationsniveau NQR IV – Gleichstellung mit dem Lehrabschluss der Kraftfahrzeugtechnikerin / des Kraftfahrzeugtechnikers
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Abgeschlossene Berufsausbildung mit Lehrabschluss
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Erlangen der Universitätsreife und Ingenieurberechtigung nach Besuch eines zweijährigen Kollegs
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erleichterter Zugang zur Meisterprüfung
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Entfall der „Unternehmerprüfung“
Ausbildungs-Inhalte
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Schwerpunkt im Bereich der praktischen Werkstatt- und Werkstattlaborarbeit
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Allgemeine maschinenbauliche Ausbildung mit fachspezifischen Schwerpunkten
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Vertiefte Elektrotechnik- und Elektronikausbildung, den Anforderungen der Fahrzeugtechnik entsprechend
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Zeitgemäßer Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln in den unterschiedlichsten Bereichen
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Allgemeinbildung mit betonter Förderung der Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit auch in Englisch
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Wirtschafts- und Rechtsinhalte, betrieblichen Erfordernissen entsprechend
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Möglichkeit zur Verfassung einer Abschlussarbeit (häufig in Kooperation mit Wirtschaft und Industrie)
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Umfangreichere und anspruchsvollere Lehrziele gegenüber einer klassischen Lehrlingsausbildung

Bereiche und Sektoren bzw. Berufs- und Tätigkeitsfelder
Kraftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in:
- gewerbliche Kraftfahrzeugwerkstätten
- Unternehmen der Kraftfahrzeugindustrie
- Fuhrparks öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsbetriebe
- Unternehmen (insb. Transportunternehmen) mit eigenem großem Fuhrpark
- Serviceeinrichtungen von Automobilclubs
Qualifizierte Verwendung im Bereich der Fahrzeugtechnik, insbesondere in den Bereichen:
- Konstruktion fahrzeugtechnischer Teile und Baugruppen
- Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung
- Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung von Komponenten, Maschinen und Anlagen
- Programmierung und Parametrierung von Steuerungen
- Fehlersuche und Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung
- Dokumentation von Maschinen und Anlagen mittels einschlägiger Software
- Erstellung von Betriebsanleitungen und Wartungsplänen